
Industrie & Handel
Vorsicht Gutschein
Handel | Gerade hatten Gutscheine wieder Hochsaison, sind sie doch
begehrte Geschenke auch zu Weihnachten. Je nach Art erhebt der Fiskus
Umsatzsteuer. Seit Anfang 2019 gilt in Deutschland die „Gutschein-Richtlinie“,
über deren steuerliche Auswirkungen sich Firmen informieren
sollten. Wer die neuen Regeln nicht im Blick hat, könnte bei der nächsten
Betriebsprüfung unangenehm überrascht werden.
Beim Thema „Geschenk-Gutscheine“
ist Aufmerksamkeit geboten:
Bis Ende 2018 hatte das Steuerrecht
neben Rabattgutscheinen
auch Wert- und Warengutscheine unterschieden.
Für in dieser Zeit ausgestellte
Gutscheine gelten noch immer
die alten Vorgaben: Wertgutscheine
sind umsatzsteuerlich nicht relevant.
Bei Warengutscheinen war bereits
beim Kauf Mehrwertsteuer fällig. Bei
Annahme von Altgutscheinen müssen
sich Firmen somit keine Gedanken
um die Umsatzsteuer machen.
Klaus
Meyer-Gehlen
Anders sieht die Situation seit dem
1.1.2019 aus. Das UStG verwendet für
die Unterscheidung der seither ausgegebenen
Gutscheinvarianten andere
© Kerstin Riemer / Pixabay
Begrifflichkeiten und macht
neue Vorgaben zur Besteuerung.
Einzweck oder Mehrzweck?
Von einem Einzweck-Gutschein
spricht das neue UStG, wenn aus ihm
der Ort der Leistung sowie der geschuldete
Steuerbetrag eindeutig
hervorgeht. Die Umsatzsteuer wird
sofort mit der Ausstellung des Gutscheins
fällig. Ertragsteuerlich findet
mit der Gutscheinausgabe keine Ge-
12 | 1-2020